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Häufig gestellte Fragen

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Auf dieser Seite sind einige häufig gestellte Fragen, die im Beratungskontext auftauchen, beantwortet. Rückmeldungen und Ergänzungswünsche nimmt der Studienkoordinator der Fakultät 16 gerne entgegen.

Weitere FAQ-Sammlungen zu folgenden Themen gibt es hier:


Kann ich mit meinem Schulabschluss an der TU Dortmund studieren?

In der Regel gilt die an einer deutschen Schule erworbene allgemeinen Hochschulreife (Abitur) als Hochschulzugangsberechtigung. Haben Sie dagegen im Ausland Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben, muss diese Frage das Akademische Auslandsamt der Technischen Universität Dortmund klären. Dazu muss innerhalb der Frist, zum jeweiligen Sommer- oder Wintersemester der 15. Januar bzw. der 15. Juli, ein Antrag gestellt werden, dem beglaubigte Unterlagen beizufügen sind. Außerdem müssen Sie gegebenenfalls Sprachkenntnisse, die Sie zu einem Hochschulstudium befähigen, nachweisen.

Informationen für internationale Studienbewerber befinden sich hier.

 

Ist mit einem Studienabschluss, der nicht an der TU Dortmund erworben wurde, die Aufnahme eines Masterstudiengangs in Dortmund möglich?

Das ist davon abhängig, ob Ihre bereits erbrachten Studienleistungen vergleichbar sind mit denen des Bachelorstudiengangs der TU-Dortmund, der Vorraussetzung für die Aufnahme dieses Studiums ist? Diese Frage klärt das Dezernat 7.4 nachdem ein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Das Antragsformular gibt es hier.

 

Sollten Ihre Studienleistungen nur teilweise anerkannt werden, müssen Sie mit einer längeren Studiendauer rechnen, da Sie zusätzliche Studienleistungen erbringen müssen. Um abschätzen zu können, was Ihnen eventuell anerkannt wird und was nicht, kann ein Vergleich Ihrer bisherigen Studieninhalte mit der Prüfungsordnung des entsprechenden Bachelors helfen.

Ein Überblick über die Prüfungsordnungen und Fächerspezifischen Bestimmungen der TU Dortmund ist hier.

 

Spagatstudium - in Bochum und Dortmund gleichzeitig studieren?

Im Modellversuch gestufte Lehrerbildung gab es die Möglichkeit, bei den Bachelor/Masterstudiengängen Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen, als zweites Fach ein Fach zu wählen, welches nicht in Dortmund aber in Bochum angeboten wird. Weitere Informationen dazu finden sich hier. Außerdem gibt es zu diesem Thema ein Merkblatt. (Wegen der sich ändernden Studienordnungen zum WS 2011, sind diese Informationen für Neustudierende ab WS 2011 unter Umständen nicht aktuell!)

 

Wie kann ich die BiWi-Anteile in meinem Studium abdecken?

In den Bachelorstudiengängen müssen Sie 37 Credits im Bereich Bildung und Wissen erwerben, die entsprechenden Veranstaltungen, insgesamt in einem Umfang von 30 SWS, sind im Vorlesungsverzeichneis besonders gekennzeichnet.

Weitere Informationen gibt es im Biwi-Handbuch.

(Wegen der sich ändernden Studienordnungen zum WS 2011, gilt diese Information nur für Altstudierende im Modellversuch!)